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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1955 - IV C 67.55   

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BVerwG, 09.12.1955 - IV C 67.55 (https://dejure.org/1955,2761)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1955 - IV C 67.55 (https://dejure.org/1955,2761)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1955 - IV C 67.55 (https://dejure.org/1955,2761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 40
  • NJW 1956, 1211
  • NJW 1956, 1212
  • MDR 1957, 124
  • DVBl 1956, 577
  • DÖV 1956, 442
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.06.1955 - IV C 55.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1955 - IV C 67.55
    Auch im Verwaltungsstreitverfahren muß eine beim Gericht trotz erschöpfender Sachaufklärung dennoch verbleibende Ungewißheit über die rechtsbegründenden Tatsachen dem Kläger zur Last fallen (vgl. hierzu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts IV C 55.54 vom 10. Juni 1955 und III A 232.53 vom 25. März 1954).
  • BVerwG, 25.02.1955 - IV C 059.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1955 - IV C 67.55
    Zu seinen Gunsten kann demnach auch nicht auf die ständige Rechtsprechung des Senats auf dem Gebiet des Notaufnahmeverfahrens verwiesen werden, wonach eine das allgemeine Unsicherheitsgefühl in der SBZ übersteigende subjektive Gefahrenlage genügen soll und einer objektiven gleichzusetzen ist (vgl. hierzu u.a. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts IV C 043.54, IV C 031.54, IV C 059.54, IV C 028.54).
  • BVerwG, 27.08.1954 - IV C 028.54
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1955 - IV C 67.55
    Zu seinen Gunsten kann demnach auch nicht auf die ständige Rechtsprechung des Senats auf dem Gebiet des Notaufnahmeverfahrens verwiesen werden, wonach eine das allgemeine Unsicherheitsgefühl in der SBZ übersteigende subjektive Gefahrenlage genügen soll und einer objektiven gleichzusetzen ist (vgl. hierzu u.a. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts IV C 043.54, IV C 031.54, IV C 059.54, IV C 028.54).
  • BVerwG, 25.07.1958 - V C 462.56

    Rechtsmittel

    Die Erteilung des Flüchtlingsausweises C an einen Nichtrückkehrer ist also von schärferen Voraussetzungen abhängig als diejenige an einen echten Sowjetzonenflüchtling, da bei jenem eine offensichtliche, d.h. objektive Gefährdung verlangt wird und eine bloß subjektive Gefahrenlage nicht ausreicht (vgl. Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1955 - BVerwGE 3, 40 [42] -).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats und des früher zuständig gewesenen IV. Senats (vgl. insbesondere BVerwGE 1, 195 [196]; 3, 40;Urteile des erkennenden Senats vom 27. September 1957 - BVerwG V C 391.56; BVerwG V C 443.56 - NJW 1958, 35 = DÖV 1953, 116 -, vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - ZLA 1957, 379 = MDR 1958, 60 = DÖV 1958, 118 -).

    Darauf haben, wenn auch ohne ausführliche Begründung, bereits der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem obenerwähnten Urteil vom 9. Dezember 1955 (BVerwGE 3, 40 [43]) und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 16. Juni 1955 (Amtl.Sammlg. 4, 269 [274]) hingewiesen.

  • BVerwG, 09.11.1957 - V B 133.57

    Rechtsmittel

    Der Kläger erblickt eine Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1955 (BVerwGE 3, 40) darin, daß das Oberverwaltungsgericht eine "offensichtliche" Gefahr nach § 4 BVFG nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht, bei einer "objektiv erkennbaren Gefahr", sondern bei einer "für jedermann ohne weiteres erkennbaren" Gefahr annimmt.

    Es steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 40), wenn das Berufungsgericht die Auffassung vertritt, eine kollektive Gefährdung ehemaliger Mitglieder und Amtsträger der NSDAP sei nicht schlechthin gegeben.

    Wenn es auf Grund seiner Feststellungen zu einer Verneinung der persönlichen Gefährdung des Klägers gekommen ist, so steht dies im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere mit den Urteilenvom 9. Dezember 1955 (BVerwG IV C 067.55 - BVerwGE 3, 40 -, BVerwG IV C 077 und 084.55).

  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 190.58

    Rechtsmittel

    Diese Auslegung, die das Bundesverwaltungsgericht dem Begriff des "Vertretenmüssen" in §§ 3, 4 BVFG gegeben habe (BVerwGE 3, 40), treffe auch für § 20 Abs. 3 G 131 zu.

    Die vom Verwaltungsgerichtshof angeführte Entscheidung des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 3, 40) zum Begriff des Vertretenmüssens im Sinne der §§ 3, 4 BVFG kann wegen der Verschiedenartigkeit des rechtlichen Ausgangspunktes und der zu beurteilenden Tatbestände nicht ohne weiteres für die Auslegung einer Vorschrift des Gesetzes zu Art. 131 GG übernommen werden.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.12.1956 - IV C 67.55   

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https://dejure.org/1956,808
BVerwG, 04.12.1956 - IV C 67.55 (https://dejure.org/1956,808)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1956 - IV C 67.55 (https://dejure.org/1956,808)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1956 - IV C 67.55 (https://dejure.org/1956,808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung einer Unterhaltshilfe nach dem Soforthilfegesetz vom 8. August 1949 (SHG) wegen Erwerbsunfähigkeit - Rechtliche Ausgestaltung der Bemessung der Erwerbsunfähigkeit einer Musiklehrerin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.01.1956 - IV C 52.55

    Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - Bestimmung

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1956 - IV C 67.55
    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 52.55 -, veröffentlicht in ZLA 1956 S. 202, den Standpunkt vertreten, daß, wenn nicht schlechthin eine absolute Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, vielmehr, wie hier, eine vielleicht nur bis zu einem gewissen Grade anzunehmende Minderung der Erwerbsfähigkeit in einem Spezialberuf in Frage komme, dann zur Aufklärung außer ärztlichen Gutachten auch noch andere Beweismittel wie z.B. Fachauskünfte der Berufsvertretungen erforderlich werden könnten.
  • BVerwG, 16.02.1956 - III C 128.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1956 - IV C 67.55
    Ein übergroßer Zeitabstand kann zwar unter Umständen die Verwertbarkeit eines Gutachtens aufheben (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 185.55 -, veröffentlicht in IFLA 1957 S. 23).
  • BVerwG, 09.03.1956 - IV C 185.55
    Auszug aus BVerwG, 04.12.1956 - IV C 67.55
    Ein übergroßer Zeitabstand kann zwar unter Umständen die Verwertbarkeit eines Gutachtens aufheben (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 9. März 1956 - BVerwG IV C 185.55 -, veröffentlicht in IFLA 1957 S. 23).
  • BVerwG, 23.09.1960 - IV C 362.58

    Rechtsmittel

    In den Urteilen vom 20. Januar 1956 - BVerwG IV C 52.55 - ZLA 1956, 202 - und vom 4. Dezember 1956 - BVerwG IV C 67.55 - wird ausgesprochen, daß die Feststellung des.
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